Gasgrill BBQ-Station ARTISO G2 schwarz, Exklusiv bei Toom

Art. 25610

Kostenloser Versand

ab 20€ - mit DHL
mehr dazu

Kostenlose Rückgabe

innerhalb 14 Tagen
mehr dazu

Produktinformationen "Gasgrill BBQ-Station ARTISO G2 schwarz, Exklusiv bei Toom"

EXKLUSIV BEI TOOM!

 

Klein aber Oho!

Der Artiso G2 ist zwar der Kleinste im Sortiment der Reihe "ARTISO", bietet aber eine komfortable Ausstattung.

Die beleuchteten Drehknöpfe sind ein echter Hingucker und seine klappbaren Seitentische machen ihn zum Raumwunder auch auf schmalen Balkonen in der Stadt.

 

Alle Vorteile auf einen Blick:

  • Gasgrill mit 2 Hauptbrennern aus Edelstahl (je 3,5kW) mit Jet-Flame-Zündung
  • Grillroste aus emailliertem Gusseisen
  • Haupt-Grillfläche: ca. 48 x 41,5 cm
  • Warmhalterost: ca. 48 x 15 cm
  • Großes Deckelthermometer (Anzeige in °C und °F)
  • Beide Seitentische abklappbar
  • Beleuchtete Drehknöpfe (weiß)
  • Stauraum für Gasflaschen bis 11kg (DE)
  • Gehäuse aus pulverbeschichtetem Stahl
  • Vier 360°-Räder mit Feststellbremse
  • Herausnehmbare Fettsammelschale
  • Inklusive Besteckhalter
  • USB-Port für optionale Grillrostbeleuchtung

 

Zur Info:

Die Modelle aus der ARTISO-Serie sind bei Toom erhältlich und werden nicht über unseren Online Shop verkauft.

-> Hier geht´s zum Toom Online Shop

Art. 25610
EAN 4004293256102
Gewicht 37 kg
Verpackung - Höhe 600 mm
Verpackung - Breite 570 mm
Verpackung - Länge 660 mm
Gewicht: 30 kg
Länge: 117 cm
Breite: 55,5 cm
Höhe: 115 cm
Material: Stahl
Farbe: schwarz
Oberfläche: pulverbeschichtet
Für Lebensmittelkontakt: Ja
Serie: Artiso
Arbeitshöhe: 90 cm
Material Grillrost: Gusseisen emailliert
Deckelthermometer: Ja
Deckelscharnier: Ja
Hauptgrillfläche: 48 x 41,5
Warmhaltefläche: 48 x 15
Leistung Hauptbrenner: 7 kW
Brennerleistung (Gesamt): 7 kW

0 von 0 Bewertungen

Geben Sie eine Bewertung ab!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit dem Produkt mit anderen Kunden.


Ersatzteile

Deckel Artiso G2 ohne Griff
169,00 €
Wenig auf Lager
Warmhalterost Artiso G2
29,95 €
Wenig auf Lager

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. 
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. 
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. 
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.


Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Informieren Sie hier bitte zunächst unbedingt über die von Ihnen (ggf. freiwillig) geschaffenen Rückgabemöglichen für Elektroaltgeräte.
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. 
Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen:  



Elektro-Altgeräte entsorgen

Elektrogeräte enthalten Schadstoffe und wertvolle Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. 

Um Ihnen die Entsorgung von Elektrogroßgeräten, bei denen mindestens eine äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt, zu erleichtern, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr in den Funktionen vergleichbares Elektro-Altgerät, bei Neukauf einer vergleichbaren Gerätekategorie, kostenlos an uns zurückzusenden. Bitte kontaktieren Sie hierfür unseren Kundenservice (support@roesle.de), der Ihnen die notwendigen Informationen zur Rücksendung bereitstellt.


Datenschutz bei der Entsorgung

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.


Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer 

Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 473 248 54


Informationen zur Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Abs. 3 ElektroG (Sammelquote) und § 22 Abs. 1 ElektroG (Verwertungsquoten):

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht jährlich ausführliche Daten zu Elektro- und Elektronikgeräten und die in Deutschland erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantitativen Zielvorgaben auf seiner Internetseite: „Informationspflichten gemäß § 18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz: https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/statistiken/daten-zu-elektro-und-elektronikgeraeten-in-deutschland.“


Zuletzt angesehen