Grundsätzlich dürfen Grillgeräte technisch nicht verändert werden. Die Geräte werden im originalen Zustand geprüft und dürfen nur so betrieben werden. Bei jeder Änderung am Geräte erlöscht die Betriebserlaubnis und die Gewährleistung des Herstellers.
Das betrifft zum Beispiel:
1) Es darf die Brennerart nicht geändert werden (Edelstahlbrenner gegen Prime Zone)
2) Es dürfen keine Gehäuseöffnungen verschlossen oder geändert werden
3) Es dürfen keine Smokerringe auf Kugelgrills verwendet werden
4) Es dürfen keine zusätzlichen Brenner ein-, aus- oder angebaut werden
5) Es dürfen keine Veränderungen an der Düsenbestückung vorgenommen werden