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BBQ-Station VIDERO G4-PIT NERO 50mbar
Art. 251183 33.37 % 899,00 €
599,00 €
Produktinformationen "BBQ-Station VIDERO G4-PIT NERO 50mbar"
- Gasgrill mit 4 Haupt-Brennern aus Edelstahl (je 3,5 kW)
- Primezone im Seitentisch (4 kW)
- Seitentisch mit GN Universalschale für Grillgut, Eiswürfel uvm. inkl. Schneidebrett (Bambus)
- Haupt-Grillfläche: 70 × 45 cm, Warmhalterost: 70 × 16 cm
- NERO Sonderedition mit matt-schwarzem Look
- Inklusive VARIO+ Grillrostsystem
- Wärmeverteiler und Fettauffangwanne aus Edelstahl
- Beleuchtete Drehknöpfe (zweifarbig)
- Deckel mit Glaseinsatz sorgt für praktischen Einblick in den Garraum
- Großes Deckelthermometer mit Anzeige in °C und °F
- Inklusive Besteckhalter
- Gasdruckregler mit integrierter Schlauchbruchsicherung
- Gehäuse aus pulverbeschichtetem Stahl
- Stauraum für Gasflaschen bis 11 kg DE
Verkauf des Grills exklusiv nur nach DE/AT.
| Art. | 251183 |
|---|---|
| EAN | 4068047007266 |
| Gewicht | 62.34 kg |
| Verpackung - Höhe | 655 mm |
| Verpackung - Breite | 655 mm |
| Verpackung - Länge | 815 mm |
| Länge: | 138 cm |
| Breite: | 58,5 cm |
| Höhe: | 11,9 cm |
| Arbeitshöhe: | 90 cm |
| Material Grillrost: | Gußeisen emailliert |
| Hauptgrillfläche: | 70 x 45 |
| Warmhaltefläche: | 70 x 16 |
| Leistung Hauptbrenner: | 3,5 kW |
| Brennerleistung (Gesamt): | 18 kW |
| Gasflaschengröße: | 11 kg |
| Leistung Primezone: | 4 kW |
| Material: | Stahl |
| Farbe: | schwarz |
| Personenanzahl: | 4 - 8 Personen |
| Einsatzort: | Balkon, Terrasse |
| Zusatzfunktionen: | 800° Primezone, Vario+ Grillrostsystem |
| Serie: | Videro -S Nero |
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Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.





































