Drehspieß ALL-/EPICFLAME
Art. 251071169,00 €
Produktinformationen "Drehspieß ALL-/EPICFLAME"
- Drehspieß zur Zubereitung von Hähnchen, Spießbraten, Gyros, usw.
- Die Drehgeschwindigkeit von ca. 3 Umdrehungen pro Minute verteilt den Bratensaft gleichmäßig für eine
- knusprige Außenhülle und ein saftiges Inneres
- Massiver 6-Kant-Spieß aus Edelstahl, belastbar bis 10 kg Maximalgewicht
- Mit 4 robusten Halterungen zum Fixieren des Grillgutes
- Inklusive Elektromotor mit Netz- oder Batteriebetrieb
- Netzteil 230 V/50 Hz für Elektromotor inklusive
- Passend für alle ALLFLAME Modelle
Hinweis:
Der Drehspieß dreht sich von unten nach oben, d.h. im Uhrzeigersinn bei rechts montiertem Motor.
Diese Drehrichtung des Motors hat keinen entscheidenden Einfluss auf das Grillergebnis. Die Qualität des Garvorgangs wird vielmehr durch eine gleichmäßige Rotation, die Hitzeverteilung im Grill sowie die Beschaffenheit des Grillguts bestimmt. Unser Rotisserie-System ist so konzipiert, dass es in der aktuellen Laufrichtung eine zuverlässige und gleichmäßige Rotation gewährleistet ohne das sich die Verbindungsstangen selbstständig lösen können – was die Grundlage für ein saftiges und rundum gleichmäßig gebräuntes Ergebnis ist.
| Art. | 251071 |
|---|---|
| EAN | 4068047002070 |
| Gewicht | 2.9 kg |
| Verpackung - Höhe | 110 mm |
| Verpackung - Breite | 130 mm |
| Verpackung - Länge | 550 mm |
| Länge: | 107,5 cm |
| Breite: | 13,5 cm |
| Höhe: | 14 cm |
| Spülmaschineneignung: | Nein |
| Material: | Edelstahl 18/10 |
| Serie: | Allflame |
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RÖSLE GmbH & Co. KG
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Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.






