Gasgrill ARTISO G6-SB NERO 50mbar, Exklusiv bei TOOM
Art. 251050 Produktinformationen "Gasgrill ARTISO G6-SB NERO 50mbar, Exklusiv bei TOOM"
- Gasgrill mit 6+1 Hauptbrenner aus Edelstahl (je 3,0 kW)
- Backburner (3,0 kW) und Seitenbrenner (3,0 kW)
- Inkl. CRISPZONE
- Grillroste aus emailliertem Gusseisen
- Inklusive VARIO+ Grillrostsystem
- Haupt-Grillfläche: ca. 90x 41,5 cm | Warmhalterost: ca. 90 x 15 cm
- Deckel mit Glaseinsatz sorgt für praktischen Einblick in den Garraum
- Rechter Seitentisch klappbar
- Fettauffangwanne und Flame Tamer aus Edelstahl
- Zweifarbige beleuchtete Drehknöpfe (weiß+rot)
- Stauraum für Gasflaschen bis 11kg DE
- Gesamtheitlicher schwarzer Look
- Optimierte Gasflaschenaufnahme
- Vier 360°-Räder mit Feststellbremse
- Inklusive Besteckhalter & Druckregler
| Art. | 251050 |
|---|---|
| EAN | 4068047000779 |
| Gewicht | 63 kg |
| Verpackung - Höhe | 520 mm |
| Verpackung - Breite | 670 mm |
| Verpackung - Länge | 1050 mm |
| Länge: | 158 cm |
| Breite: | 56 cm |
| Höhe: | 114,5 cm |
| Arbeitshöhe: | 88 cm |
| Material Grillrost: | Gußeisen emailliert |
| Hauptgrillfläche: | 90 x 41,5 |
| Warmhaltefläche: | 90 x 15 |
| Leistung Hauptbrenner: | 3 kW |
| Leistung Seitenbrenner: | 3 kW |
| Brennerleistung (Gesamt): | 27 kW |
| Gasflaschengröße: | 11 kg |
| Leistung Backburner: | 3 kW |
| Material: | Stahl |
| Farbe: | schwarz |
| Personenanzahl: | ab 8 Personen |
| Einsatzort: | Balkon, Terrasse |
| Zusatzfunktionen: | Backburner, Seitenkocher, Seitentische Abklappbar, Vario+ Grillrostsystem |
| Serie: | Artiso |
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RÖSLE GmbH & Co. KG
Johann-Georg-Fendt-Straße 38
87616 Marktoberdorf, GERMANY
support@roesle.de
Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.

























