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Produktinformationen "Thermometer MEATER Plus mit Repeater"
  • Kabelloses Bratenthermometer mit bis zu 50m Reichweite durch integrierten Bluetooth-Booster

  • 2 Sensoren im Messfühler integriert, für Kern- und Umgebungstemperatur:
    Maximale Kerntemperatur: 100 °C
    Maximale Außentemperatur: 275 °C

  • Bequeme Steuerung per App inkl. Garzeitschätzung und Ruhezeit-Timer
    Schritt für Schritt Anleitung durch den Garprozess für ein perfektes Ergebnis

  • Hitzebeständig bis zu 275°C, ideal für den Einsatz im Backofen oder im Grill

  • Ladestation aus Bambus

  • Magnetische Rückseite für die Aufbewahrung direkt am Grill oder Backofen

  • Material: Gebürstetes Edelstahl und hitzeresistentes Keramik

  • AAA Batterie inklusive (Bis zu 100 Mal verwendbar mit einer AAA Batterie)

 

Und so geht´s:

  1. RÖSLE MEATER Thermometer in das Fleisch einführen
  2. Gewünschten Garvorgang in der MEATER App eingeben
  3. Anweisungen in der App folgen (schätzt Dauer des Garvorgangs und ermittelt Ruhezeit für perfekte Ergebnisse)
  4. Genießen!

 

Zur APP:

Art. 130002
Alte Produktnummer 13002
EAN 4004293130020
Gewicht 0.18 kg
Verpackung - Höhe 30 mm
Verpackung - Breite 50 mm
Verpackung - Länge 170 mm
Länge: 15,8 cm
Breite: 3,8 cm
Höhe: 2,4 cm
Temperaturbeständigkeit: 275 °C
Spülmaschineneignung: Nein
Material: Edelstahl 18/10
Herdeignung: Nein
Induktionsherdeignung: Nein
Backofeneignung: Ja

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RÖSLE GmbH & Co. KG
Johann-Georg-Fendt-Straße 38
87616 Marktoberdorf, GERMANY
support@roesle.de

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. 
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. 
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. 
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.