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Produktinformationen "Universal BBQ LED Griffleuchte"
  • Stylische Griffleuchte zum Ausleuchten des Grillbereichs
  • Für viele Grillmodelle geeignet, einfach am Deckelgriff zu befestigen
  • Extra helle COB-LED-Leuchtmittel mit 100 Lumen 
  • Mit Hilfe des kombinierten Helligkeits- und Bewegungssensors wird das Licht beim Öffnen des Deckels automatisch bei Dämmerung eingeschaltet
  • Strapazierfähiger Silikon-Gurt sorgt für eine einfache und sichere Befestigung am Deckelgriff
  • Batteriebetrieb: 3 x AAA Batterien notwendig (nicht im Lieferumfang enthalten)
  • Leuchtdauer: ca. 4 Stunden
  • Passend für alle VIDERO/ARTISO-Modelle und Kugelgrills
Art. 250448
Alte Produktnummer 25448
EAN 4004293254481
Gewicht 0.245 kg
Verpackung - Höhe 50 mm
Verpackung - Breite 90 mm
Verpackung - Länge 180 mm
Länge: 15 cm
Breite: 7,5 cm
Höhe: 5 cm
Material: PA 66 Polyamid

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Von:
Am: 05.12.25, 06:35

Universal BBQ LED Griffleuchte

Ich hab eine Leuchte am Grill. Super Easy Befestigung. Hitzebeständig. Sogar die Leuchte erkennt Deckel hoch - Licht an - Deckel runter - Licht aus. Das ist schon mega. Nur die Batterielaufzeit ist ziemlich kurz. Von der Größe der Leuchte hätte hier auch eine Größere Batterie reingepasst.

RÖSLE GmbH & Co. KG
Johann-Georg-Fendt-Straße 38
87616 Marktoberdorf, GERMANY
support@roesle.de

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. 
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. 
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. 
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.